1. Reiseveranstalter und Vertragsabschluss
Veranstalter der angebotenen Jagderlebnisreisen ist, sofern in der konkreten Ausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes bezeichnet wird, die Active Hunting Finnland UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 26, 54578 Wiesbaum (AHF).
Eine Reiseanfrage und unsere Eingangsbestätigung begründen noch keinen Reisevertrag. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung von AHF zustande. Vor Ihrer verbindlichen Buchung erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie die Buchungsbestätigung mit dem vereinbarten Leistungsumfang auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt nicht vom Eingang einer Anzahlung ab.
2. Insolvenzabsicherung und Zahlungen
AHF bestätigt Pauschalreisebuchungen, die einer gesetzlichen Insolvenzabsicherung bedürfen, erst nach Einrichtung der erforderlichen Absicherung. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zum Absicherer werden dem Reisenden vor Abgabe seiner verbindlichen Buchungserklärung zur Verfügung gestellt.
Zahlungen auf den Reisepreis werden vor Beendigung der Pauschalreise nur gefordert oder angenommen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden die erforderlichen Angaben zum Absicherer sowie der Sicherungsschein übermittelt wurden. Höhe und Fälligkeit vereinbarter Zahlungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
3. Leistungsumfang und Jagdbetrieb
Maßgeblich für die geschuldeten Leistungen sind die bei Vertragsschluss gültige Reisebeschreibung und die individuelle Buchungsbestätigung. Unterkunft, Transfers, Verpflegung, Reisezeitraum und die vorgesehenen Jagdarten werden dort konkret benannt. Änderungen der örtlichen Jagdabläufe wegen Wetter, Sicherheitsanforderungen oder jagdrechtlicher Gegebenheiten sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich; gesetzliche Reisemängelrechte bleiben unberührt.
AHF schuldet kein bestimmtes Jagdglück und keine Erlegung einer konkreten Wildart. Die Durchführung der vereinbarten Jagdmöglichkeiten bleibt geschuldet. Die Gäste werden nach Möglichkeit in die einheimischen Jagdgesellschaften integriert. Bei der Nachsuche und Bergung wird den örtlichen jagdlichen Sicherheits- und Organisationsvorgaben Folge geleistet.
4. Reisevoraussetzungen, Jagdwaffen und Wild
Für die Teilnahme sind die nach finnischem Recht erforderlichen jagdlichen Nachweise, Lizenzen und ein gültiger Schießnachweis vorzulegen. AHF unterstützt bei der Organisation der hierfür notwendigen Unterlagen und erforderlichen Versicherungen. Gäste sollen nach Möglichkeit mit der ihnen vertrauten eigenen Jagdwaffe anreisen und die jeweils geltenden Beförderungs- und Einfuhrbestimmungen beachten. Bei der Niederwildjagd werden regelmäßig Flinten gestellt; Linksschützen wird die Mitnahme einer geeigneten eigenen Flinte empfohlen.
Erlegtes Wild verbleibt grundsätzlich bei der örtlichen Jagdgesellschaft. Regelungen zu Trophäen, Präparation und Transport werden im jeweiligen Angebot bzw. bei der Reisevorbereitung erläutert; gesondert beauftragte Leistungen können zusätzliche Kosten verursachen.
5. Vertragsübertragung
Der Reisende kann den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt (§ 651e BGB). AHF kann dem nur aus gesetzlichen Gründen widersprechen. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang zu erstatten.
6. Preis- und Vertragsänderungen
Der vereinbarte Reisepreis ist grundsätzlich verbindlich. Eine einseitige Preiserhöhung ist in diesen Reisebedingungen nicht vorgesehen. Änderungen von Reiseleistungen und etwaige erhebliche Änderungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 651f und 651g BGB. AHF wird Reisende über entsprechende Umstände unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
7. Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. AHF kann dann nach Maßgabe des § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen; maßgeblich sind insbesondere der Zeitpunkt des Rücktritts, ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es werden keine pauschalen Stornosätze vereinbart; eine etwaige Entschädigung wird nach den gesetzlichen Maßstäben im Einzelfall ermittelt. Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Rechte bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen uneingeschränkt zu.
8. Rücktritt durch AHF
AHF kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Reisevertrag zurücktreten, etwa bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen oder wegen Nichterreichens einer im konkreten Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Geleistete Zahlungen werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und Fristen erstattet.
9. Reisemängel und Haftung
Für Reisemängel, Abhilfe, Preisminderung, Kündigung und Schadensersatz gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Pauschalreisen. Ein Reisemangel soll AHF unverzüglich angezeigt werden, damit Abhilfe möglich ist. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch diese Reisebedingungen nicht eingeschränkt. Es wird keine pauschale Haftungsfreizeichnung für Pflichtverletzungen oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit vereinbart.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Reiseleistungen vom Reisenden freiwillig nicht genutzt, richtet sich eine Erstattung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen und Verbraucherstreitbeilegung
Es gelten die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften und die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Angaben zur Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegung finden sich im Impressum. Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde eingestellt.
Stand: 1. November 2026.
